Gefahrgut

Sicherheit beim Umgang mit Gefahrgütern: Von wenigen Ausnahmen abgesehen hat der Gesetzgeber alle, die an der Beförderung von Gefahrgütern beteiligt sind - ob als Absender, Transporteur oder Empfänger - zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet.


Angebot:
  • Betreuung als externe Gefahrgutbeauftragte
  • Beratung bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung
  • Einführung von Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Umgangs mit den Gefahrgütern
  • Schulung beauftragter und sonstiger, mit dem Transport beauftragter Personen
  • Überprüfung der Kompetenzen des Personals
  • Untersuchnung von Zwischenfällen, Berichterstattung und Einführung von Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen
  • Erstellung eines Jahresberichtes über die Tätigkeit
  • Betreuung von Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte
KEIN Angebot für: Schulung von Kraftfahrzeugfahrern ("Gefahrgutführerschein"),
Chemische Untersuchungen und Analysen