| Sicherheit beim Umgang mit Gefahrgütern: |
Von wenigen Ausnahmen abgesehen hat der Gesetzgeber alle, die an der Beförderung von Gefahrgütern beteiligt sind - ob als Absender, Transporteur oder Empfänger - zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet. |
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| Angebot: |
- Betreuung als externe Gefahrgutbeauftragte
- Beratung bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung
- Einführung von Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Umgangs mit den Gefahrgütern
- Schulung beauftragter und sonstiger, mit dem Transport beauftragter Personen
- Überprüfung der Kompetenzen des Personals
- Untersuchnung von Zwischenfällen, Berichterstattung und Einführung von Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen
- Erstellung eines Jahresberichtes über die Tätigkeit
- Betreuung von Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte
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| KEIN Angebot für: |
Schulung von Kraftfahrzeugfahrern ("Gefahrgutführerschein"), Chemische Untersuchungen und Analysen |